Prüfung und Wartung von Kleingüter- und Speisenaufzügen nach BetrSichV

 

Selbstverständlich lassen wir Sie auch nach der Montage und Inbetriebnahme unserer Kleingüter- oder Speisenaufzüge nicht allein. Mit unserem Wartungsvertrag sorgen wir für einen langfristigen und reibungslosen Betrieb Ihrer Aufzuganlage. Um die Wartungen für Sie so effizient und kostengünstig wie möglich zu gestalten, achten wir schon bei der Planung und Montage auf einen wartungsfreundlichen Zugang zu allen relevanten Bereichen der Aufzuganlage.

Bitte beachten: Gewerbliche Betreiber von Kleingüter- und Speisenaufzügen sind gesetzlich verpflichtet die Wartung und Prüfung jährlich durchzuführen (BetrSichV).

Ihre Vorteile mit einem Wartungsvertrag


✓ Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach BetrSichV
✓ Erhalt der Garantie- und Gewährleistungsrechte 24 Monate statt 12 Monate
✓ Garantierte jährliche Durchführung zum Festpreis
✓ Schnelle Hilfe bei Problemen 

 

 

 


Ole Schiefer

+49 (0)5252 9375938